Die logopädische Therapie wird als Heilmittelverordnung oder als private Therapie angeboten. Diese kann von Ihrem behandelnden Hausarzt oder den entsprechenden Fachärzten ausgestellt werden:
- Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
- Allgemeinmediziner
- Internist
- Neurologe
- Facharzt für HNO
- Facharzt für Phoniatrie
- Zahnarzt
- Kieferorthopäde
- Kieferchirurg
Die Therapie erfolgt in den Räumlichkeiten der Praxis für Logopädie oder bei entsprechnder ärztlicher Verordnung direkt bei Ihnen zu Hause.
Gesetzlich versicherte Patienten
Mit Ihrer ärztlichen Verordnung vereinbaren Sie einen Termin in der Praxis für Logopädie in der Mittelstraße 3 in Gevelsberg oder in der Praxis für Logopädie in der Knapperstraße 4 in Lüdenscheid. Eine Behandlung dauert 30, 45 oder 60 Minuten.
Seit 2004 müssen Erwachsene einen Eigenanteil in Höhe von 10 % der Behandlungskosten bezahlen und pro Verordnung eine Gebühr von 10 €. Kinder sind von Zuzahlungen ausgenommen. Unter bestimmten Bedingungen können sich auch Erwachsene davon befreien lassen. Fragen Sie Ihre Krankenkasse und informieren Sie sich ausführlich.
Privat versicherte Patienten
Mit Ihrer ärztlichen Verordnung vereinbaren Sie einen Termin in der Praxis für Logopädie in der Mittelstraße 3 in Gevelsberg oder in der Praxis für Logopädie in der Knapperstraße 4 in Lüdenscheid. Eine Behandlung dauert 30, 45 oder 60 Minuten.
Je nach Krankenkasse und individuellem Versicherungstarif müssen Sie einen Eigenanteil an den Behandlungskosten tragen. Vor Behandlungsbeginn schließen wir mit Ihnen einen Behandlungsvertrag ab.
Hausbesuche
Sollten Sie nicht in der Lage sein, die Praxis für Logopädie aufzusuchen, bieten wir auch Hausbesuche an. Diese können von Ihrem behandelnden Arzt auf der Heilmittelverordnung vermerkt werden.